Sind Cloud-Speicherdienste verantwortlich für massenhafte Urheberrechtsverletzungen?
Megaupload hat Anfang 2012 ein spektakuläres Ende gefunden; Hotfile wurde vor kurzem der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden (U.S. District Court for the Southern District of Florida, 1:11-cv-20427). Andere Dienste, wie iCloud, Microsoft Skydrive oder Dropbox hingegen scheinen auf den ersten Blick nicht für Urheberrechtsverletzungen genutzt zu werden. Was können Speicherdienste also überhaupt gegen einen Missbrauch ihrer Dienste unternehmen? Wir freuen uns insoweit auf eine spannende Diskussion auf der „Copyright and Technology Conference 2013“, die am kommenden Donnerstag in London stattfinden wird. Rechtsanwalt Raimer wird dort als Sprecher auftreten.