Markenrecht

_DSC4700Um ihre Marken vor der Nutzung Dritter zu schützen, melden wir Marken deutscher und internationaler Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen bei den zuständigen Organisationen und Behörden an, insbesondere beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Da dies in vielen Fällen ein relativ aufwendiges und kompliziertes Verfahren ist, erweist sich eine professionelle juristische Unterstützung als sinnvoll. Wir beraten unsere Mandanten außerdem umfassend, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, falls sie ihre Marken- oder Namensrechte verletzt sehen.

Viele Unternehmen beauftragen uns auch mit der Durchführung von Streitigkeiten um Internet-Domains. In diesen Fällen leiten wir für unsere Mandanten Verfahren sowohl vor deutschen Gerichten als auch bei der WIPO in Genf ein, letzteres im Rahmen des UDRP-Verfahrens, einem von der ICANN entwickelten Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten.