Ein langjähriger Freund, nennen wir ihn einfach mal „F“ (wie Freund), hat vor einiger Zeit seinen Führerschein verloren. Blöderweise ist er dann vereinzelt trotzdem ohne Führerschein gefahren, wofür er wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 StVG) bestraft wurde. Mit Führerscheinsperre und saftiger Geldbuße. Sowas macht man auch nicht! Und das meine ich ausnahmsweise mal nicht ironisch.
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