Neues aus Brüssel…

OS-Plattform der EU
gemäß Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

Ab dem 9. Januar 2016 gilt die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Danach richtet die EU eine Plattform ein, über die Verbraucher Streitigkeiten mit Online-Anbietern auch online beilegen können. Zugleich wird der Anbieter verpflichtet, den Verbraucher auf diese Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen, vgl. auszugsweise:

Artikel 14: Information der Verbraucher
(1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.

Interessanterweise gibt es die OS-Plattform noch gar nicht. Ebenso wenig ist bislang bekannt, über welchen Link die Plattform abrufbar sein soll. Voraussichtlich wird der Link – früher oder später – auf dem Portal “Ihr Europa” zu finden sein:

http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm

Wie die Verbraucherinformation genau auszusehen hat, gibt die Verordnung leider nicht vor. Letztlich werden also wieder einmal die Gerichte entscheiden müssen, welche Anforderungen an die Verlinkung zu stellen sind.
Denkbar wäre etwa, neben dem Impressum in der Kopf- oder Fußzeile auf eine Informationsseite “Online-Streitbeilegung” zu verlinken. Auf dieser Seite könnte dann beispielsweise wie folgt informiert werden:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, Streitigkeiten mit uns online beizulegen. Dazu stellt die EU eine Plattform (OS-Plattform) bereit, die Sie über folgenden Link erreichen können: […] Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unsere E-Mailadresse lautet: […]

Darüber hinaus schadet es sicherlich nicht, einen entsprechenden Hinweis auch in die allgemeinen Kundeninformationen und ggf. die AGB aufzunehmen. Der Link auf die OS-Plattform müsste natürlich noch eingefügt werden, sobald dieser verfügbar ist.
Fraglich ist allerdings, ob die EU die Plattform überhaupt bis zum 9. Januar 2016 fertigstellen wird. Und falls nicht, ob die Informationspflicht dennoch gilt. Vorsorglich könnte man in diesem Fall etwa folgenden Hinweis verwenden:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 werden Sie als Verbraucher die Möglichkeit haben, Streitigkeiten mit uns online beizulegen. Dazu wird die EU eine Plattform (OS-Plattform) bereitstellen, was bislang leider noch nicht geschehen ist. Voraussichtlich wird die Plattform jedoch über folgenden Link erreichbar sein:
http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm
Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unsere E-Mailadresse lautet: […]

Danach müsste regelmäßig geprüft werden, ob die Plattform verfügbar ist. Sobald dies der Fall ist, müsste der Hinweis entsprechend angepasst werden.
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