Zur Zulässigkeit von Facebook-Seiten von Unternehmen

Zahlreiche unserer Mandanten betreiben für ihre Unternehmen Facebook-Seiten. Soweit so gut, wo ist das Problem?

Nun…

Unternehmen, die auf Facebook eigene Fan-Seiten betreiben, bewegen sich derzeit in Deutschland in einem rechtlichen Graubereich. Bereits im November 2011 hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein unter Androhung eines Bußgeldes von 50.000 EUR verfügt, dass Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren sollen, damit sie nicht mehr öffentlich erreichbar sind. Betroffen waren mehrere Unternehmen aus Schleswig-Holstein. Zur Begründung führte der Landesdatenschutzbeauftragte aus, Facebook erhebe Nutzerdaten für Werbezwecke und erstelle Nutzungsprofile, ohne die deutschen Datenschutzvorschriften zu beachten. Unternehmen, die Facebook nutzen und eine Fan-Seite für ihr Unternehmen betreiben, seien daher für die Datenschutzverstöße mitverantwortlich.

Mit Spannung haben wir deshalb heute eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig erwartet, das sich mit den Musterklagen von drei Unternehmen befassen musste, die von dieser Verfügung des Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein betroffen waren. Mittlerweile wurde die Entscheidung verkündet:

Die klagenden Unternehmen sind nach Ansicht des Gerichts für mögliche Datenschutzverstöße von Facebook nicht verantwortlich und dürfen ihre Facebook-Seiten daher weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Schleswig widersprach der Rechtsansicht des Landesdatenschutzbeauftragten zumindest insoweit, als dass Unternehmen eben nicht für mögliche Datenschutzverstöße von Facebook verantwortlich seien. Die betroffenen Unternehmen dürfen ihre Facebook-Seiten somit (vorerst) weiter betreiben. Gegen das Urteil wurde jedoch die Berufung zugelassen.

Es bleibt also weiter spannend!